Hygienekonzept für das Reitturnier des Reitverein Overath e.V. vom 3. – 4. Oktober 2020
Turnieraustragung vom 3.und 4. Oktober 2020
Reitanlage Rottländer, Großhurdener Berg 100, 51491 Overath
Hygienebeauftragte: Frederike Wagner (Turnierleitung)
Allgemeines:
Die allgemeinen Hygieneregeln (Abstandsgebot, häufiges und gründliches Händewaschen, Beachtung der Regeln zum Niesen und Husten, usw.) werden auf dem Turnier eingehalten.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist dort verpflichtend, wo der Mindestabstand nicht problemlos einzuhalten bzw. besondere Vorsicht geboten ist.
Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes während des Reitens basiert aus sportmedizinischen Gründen auf Freiwilligkeit und wird nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Zutritt zum Turniergelände haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine Infektion mit dem Coronavirus typisch sind. Darauf weist ein Schild am Eingang noch einmal eindeutig hin.
Des Weiteren dürfen pro Starter nur eine geringe Anzahl zusätzlicher Personen (2 Begleitpersonen pro Pferd, max. jedoch 3 Begleitpersonen) das Turniergelände betreten. Einstaller und Turnierhelfer haben jederzeit Zugang zum Gelände.
Der Zugang zum Gelände erfolgt ausschließlich über je einen Eingang und Ausgang im Einbahnstraßensystem.
Die Helfer achten zu jederzeit an sämtlichen Stellen auf die Einhaltung der Regeln. Handdesinfektionsmittel steht in ausreichender Menge an verschiedensten Stellen zur Verfügung.
Meldestelle:
Persönlicher Kontakt wird vermieden (nur durch Trennscheibe) Die Meldestelle ist 30 Minuten vor Beginn der jeweils ersten Prüfung bis zum Ende der letzten Prüfung eines Tages telefonisch zu erreichen.
Anreise:
Die Anreise erfolgt über den Großhurdener Berg. Die große Wiese schräg gegenüber der Reitlange wird als Parkplatz genutzt. Bei Betreten des Geländes müssen die Teilnehmer ihren ausgefüllten Anwesenheitsnachweis an einer Kontrollstelle abgeben. Sie erhalten ein farbiges Bändchen (jeden Tag eine andere Farbe),
Der Anwesenheitsnachweis ist auf der Nennungsseite „FN Neon“ zu finden und in Papierform ausgefüllt mitzubringen, falls er vergessen werden sollte haben wir ausreichend Ausdrucke vor Ort. Ohne diesen Nachweis erhalten die Personen keinen Zutritt zum Turniergelände.
Abreise:
Wenn die Teilnehmer ihre Prüfung beendet haben sind sie dazu aufgefordert das Gelände zeitnah zu verlassen. Einstaller/Helfer erhalten ein Sonderbändchen für alle Tage. Sie müssen auf einer separaten Liste den Zeitraum eintragen, zu welchem sie sich auf der Anlage befinden.
Gastronomie:
Getränke werden nur in Flaschen ausgegeben. Sämtliche Coronaschutz Verordnungen bezüglich der Gastronomie werden eingehalten. Abstandsmarkierungen sind vorhanden. Hier besteht Maskenpflicht.
Sanitäranlagen:
Die derzeit gültigen Empfehlungen und Vorschriften (fließendes Wasser, ausreichend Seife und Desinfektionsmittel, Papierhandtücher, regelmäßige Reinigung etc.) werden eingehalten. Hier besteht Maskenpflicht.
Turniersport:
Die zu nutzenden Wege auf dem Turniergelände werden durch Schilder und Bodenmarkierungen gekennzeichnet.
In der Abreitehalle gilt eine maximale Pferdeanzahl von 6 Pferden, auf dem ebenfalls genutzten Außenplatz maximal 10 Pferde. Beim Abspringen sind ebenfalls die Abstandsregeln einzuhalten. Die Parcoursbesichtigung muss mit Mund-Nasenbedeckung durchgeführt werden. Siegerehrungen werden größtenteils nicht stattfinden, die Ergebnisse werden durchgesagt und sind auf „Nennung- online“ einsehbar. Wir behalten uns jedoch vor, in einzelnen Prüfungen kontaktlose Siegerehrungen vorzunehmen (Schleifen werden vorher angehangen, kein Handshake).